KLVZ KRISTALL
Am 8. Oktober 2026 lag der letzte Handelskurs bei 80,60 % vom Nennwert.
Die Rendite bis zur Fälligkeit von RU000A10AZF4 beträgt 57,35 % pro Jahr. Sie wird aus dem letzten Handelskurs berechnet und berücksichtigt alle verbleibenden Kupons samt Rückzahlung des Nennwerts — deshalb weicht sie vom Kuponsatz ab.
Der Nennwert wird am 12. Februar 2028 zurückgezahlt — das ist 1 Jahr von heute an gerechnet. Am Fälligkeitstag endet der Handel in der Emission, und das Geld geht auf das Depotkonto des Inhabers.
Wer jetzt ein Stück kauft, zahlt dem Verkäufer 12,66 ₽ an Stückzinsen zusätzlich zum Kurs und erhält am nächsten Zahltag den vollen Kupon.
Der Nennwert eines Stücks beträgt 1.000,00 ₽. Der Kurs im Orderbuch wird in Prozent davon angegeben: eine Notierung von 98,4 bedeutet 98,4 % des Nennwerts.
Das Wertpapier wird in der Notierungsliste der Moskauer Börse auf Stufe 3 geführt. Die Stufe zeigt, wie strenge Anforderungen an Veröffentlichung, Umfang und Bestehensdauer des Emittenten die Emission erfüllt.
Die Emission steht jedem Anleger offen: ein Qualifikationsstatus ist nicht nötig, und ein Test beim Broker entfällt.
Der Emittent ist KLVZ KRISTALL. Er trägt die Verpflichtungen aus dem Wertpapier, deshalb bestimmt seine finanzielle Lage das Risiko der Anlage.
Neben diesem Wertpapier hat KLVZ KRISTALL noch 3 Emissionen ausstehen. Emissionen desselben Emittenten unterscheiden sich in Laufzeit, Kuponsatz und Rendite, das Kreditrisiko teilen sie sich.
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Eine Börsenanleihe ist eine Unternehmensemission, die von der Börse selbst und nicht von der Bank Russlands registriert wird. Das vereinfachte Verfahren entstand, damit Unternehmen sich schnell Geld beschaffen können: Die Registrierung dauert Tage statt Monate und verlangt keine Billigung des Prospekts durch die Aufsicht. Heute wird der überwiegende Teil der russischen Unternehmensschuld in dieser Form begeben.
Auf die Rechte des Inhabers wirkt sich die Form der Registrierung nicht aus: dieselben Kupons, derselbe Nennwert, dieselbe Reihenfolge bei der Bedienung der Forderungen. Anders ist nur der Weg an den Markt — und dass Börsenanleihen nur ein Emittent begeben darf, dessen Papiere bereits zum Handel zugelassen sind.
Viele Emissionen kommen über Programme an den Markt: Das Unternehmen registriert die Rahmenbedingungen einmal und bringt danach einzelne Serien nach Bedarf heraus. Daher die langen Bezeichnungen der Art „BO-002R-03“ — sie nennen die Nummer des Programms und die laufende Nummer der Emission darin, nicht die Qualität des Papiers.
Die Listing-Ebene — erste, zweite oder dritte — zeigt, wie strengen Anforderungen der Börse die Emission genügt: an das Volumen, die Bestandsdauer des Emittenten, die Offenlegung von Informationen und das Vorliegen eines Ratings. Papiere der ersten und zweiten Ebene stehen allen Anlegern offen; ein Teil der dritten Ebene und das Hochzinssegment verlangen den Status eines qualifizierten Anlegers oder das Bestehen eines Tests beim Broker.