Zuteilung beim Börsengang (IPO)
Anteil des erteilten Zeichnungsauftrags, der bei der Platzierung tatsächlich ausgeführt wird.
So lesen Sie den Wert
Übersteigt die Nachfrage das Angebot, werden die Wertpapiere zugeteilt und nicht in voller Höhe des Zeichnungsauftrags ausgegeben; die Regeln für die Zuteilung legt der Emittent gemeinsam mit der konsortialführenden Bank fest.