Anschaffungskosten
Durch Belege nachgewiesene Kosten für den Kauf eines Wertpapiers – Kurs, Provisionen, an den Verkäufer gezahlte Stückzinsen –, die beim Verkauf die Steuerbemessungsgrundlage mindern.
So lesen Sie den Wert
Besteuert wird die Differenz, nicht der Verkaufserlös. Deshalb entscheidet die sorgfältige Aufbewahrung der Kaufbelege unmittelbar darüber, wie groß der abziehbare Teil ausfällt.