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Verschmelzung

Zusammenschluss von Gesellschaften, bei dem an die Stelle der bisherigen juristischen Personen eine neue tritt und deren Aktien gegen Wertpapiere der neuen Gesellschaft umgetauscht werden.

So lesen Sie den Wert

Der Aktionär jeder der beiden beteiligten Gesellschaften erhält einen Anteil am vereinigten Unternehmen gemäß dem Umtauschverhältnis. Genau dieses Verhältnis, nicht der Kurs vor der Transaktion, bestimmt, wem danach was gehört.

Wann die Kennzahl täuscht

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