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Wann Anleger eine Steuererklärung abgeben müssen

5 Min. · für Einsteiger

Automatisch erstellter Beitrag · Redaktion TradeAlmanacDer Entwurf wurde von einem Sprachmodell anhand der Daten der Plattform erstellt; ein Redakteur hat ihn nicht gelesen.

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Wann Anleger eine Steuererklärung abgeben müssen — Grundlagen der Geldanlage

Eine Steuererklärung gibt nicht ab, wer an der Börse verdient hat, sondern derjenige, dessen Einkünfte der Broker nicht selbst besteuern konnte. Ein russischer Broker ist Steueragent: Bei Wertpapiergeschäften über das Brokerkonto ermittelt er die Bemessungsgrundlage, behält die NDFL – die russische Einkommensteuer – ein und meldet für Sie an die Steuerbehörde. Deshalb reicht ein Anleger, der das ganze Jahr über russische Aktien und Anleihen über einen einzigen russischen Broker gekauft und verkauft und Dividenden von russischen Emittenten erhalten hat, in der Regel gar nichts ein. Die Steuererklärung kommt dort ins Spiel, wo die Kette „Agent – Einbehalt“ reißt: Die Einkünfte stammen aus dem Ausland, sie kommen nicht von einem Agenten, oder der Agent konnte die Steuer nicht in Geld einbehalten. Und gesondert dort, wo Sie selbst etwas zurückholen möchten.

Wo die Rolle des Brokers endet

Das Agentenmodell beruht auf zwei Bedingungen: Der Broker sieht die Einkünfte, und er verfügt über Rubel, um die Steuer einzubehalten. Ist die zweite Bedingung nicht erfüllt – etwa weil zum Jahresende keine freien Mittel auf dem Konto liegen, da alles in Wertpapieren steckt –, übermittelt der Broker der Steuerbehörde die Angaben zum nicht einbehaltenen Betrag. Die Steuerbehörde nimmt ihn dann in den Steuerbescheid auf; eine Steuererklärung wird von Ihnen nicht verlangt, zahlen müssen Sie aber trotzdem. Das ist eine wichtige Weggabelung: „Der Broker hat nicht einbehalten“ bedeutet nicht automatisch „Es muss erklärt werden“. Wie der Einbehalt im Einzelnen funktioniert, ist gesondert dargestellt – NDFL für Anleger: Worauf und wann die Steuer einbehalten wird.

Der Aufbau der Bemessungsgrundlage für Kapitaleinkünfte selbst ist gesetzlich vorgegeben: 13 %.

Wann die Steuererklärung Pflicht ist

  • Einkünfte aus ausländischer Quelle. Dividenden ausländischer Unternehmen, Kupons von Eurobonds, Ausschüttungen ausländischer Fonds, Einkünfte aus dem Verkauf von Wertpapieren über einen ausländischen Broker. Der russische Broker ist hier selbst dann kein Agent, wenn das Wertpapier an einer russischen Börse gekauft wurde – sofern die Zahlung direkt vom Emittenten oder über ausländische Infrastruktur fließt. Grundlage ist Artikel 228 des russischen Steuergesetzbuchs (NK RF).
  • Konto bei einem ausländischen Broker. Zu erklären ist der Saldo aus den Geschäften, nicht nur die Auszahlung von Geld. Daneben besteht die Pflicht, das Konto selbst anzuzeigen und einen Bericht über die Kontobewegungen einzureichen – das ist eine Vorgabe des Devisenrechts, nicht des Steuerrechts, und dafür gelten eigene Fristen.
  • Verkauf von Wertpapieren nicht über einen Broker. Ein Geschäft mit einer anderen natürlichen Person, der außerbörsliche Verkauf eines Anteils, der Erhalt von Wertpapieren im Erbgang mit anschließender Veräußerung ohne Agenten.
  • Geldwerter Vorteil und Einkünfte in Sachform, sofern der Agent sie nicht besteuert hat.
  • Währungsumrechnung bei ausländischen Vermögenswerten, wenn die Berechnung beim Anleger liegt: Der in Rubel ermittelte Saldo kann ein anderes Vorzeichen haben als der in Fremdwährung.

Wann die Steuererklärung nicht Pflicht, aber sinnvoll ist

Das ist die zweite Hälfte der Frage, und an sie wird seltener gedacht. Die Steuererklärung ist nicht nur eine Pflicht, sondern auch ein Instrument der Erstattung:

  • Verrechnung von Verlusten aus Vorjahren mit dem Gewinn des laufenden Jahres in derselben Kategorie von Instrumenten – Artikel 220.1 NK RF. Der Broker macht das nicht von sich aus: Er sieht nur sein eigenes Konto und nur sein eigenes Jahr.
  • Verrechnung zwischen verschiedenen Brokern. Ist bei dem einen ein Gewinn und bei dem anderen ein Verlust entstanden, lassen sich beide nur über die Steuererklärung zusammenführen – die Agenten wissen nichts voneinander.
  • Investitionsabzüge nach Artikel 219.1 NK RF: der Abzug für die Einzahlung auf ein individuelles Investmentkonto und der Abzug für die Haltedauer von Wertpapieren. Die Haltedauer, die zum Abzug berechtigt, und die Höchstbeträge sind im Steuergesetzbuch festgelegt – gleichen Sie sie mit der geltenden Fassung ab, sie wurden geändert.
  • Anrechnung der im Ausland einbehaltenen Steuer (Artikel 232 NK RF). Die Anrechnung ist möglich, wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft ist; die Geltung eines Teils dieser Abkommen wurde durch den Erlass vom 8. August 2023 ausgesetzt, deshalb ist der Status für das Quellenland und das konkrete Jahr zu prüfen.

Fristen: Abgabe und Zahlung sind verschiedene Termine

Die Steuererklärung über die Einkünfte des abgelaufenen Jahres ist spätestens am 30. April des Folgejahres einzureichen (Artikel 229 NK RF), die Steuer ist spätestens am 15. Juli zu zahlen. Geben Sie die Steuererklärung nur wegen eines Abzugs oder einer Verrechnung ab, gilt die Aprilfrist für Sie nicht – Sie können sich auch später an die Steuerbehörde wenden, doch die Frist für die Erstattung einer Überzahlung ist begrenzt, und es lohnt sich, sie in der geltenden Fassung des Steuergesetzbuchs nachzuschlagen.

Was Sie vorab zusammenstellen sollten

  • Die Bescheinigung über Einkünfte und einbehaltene Steuer von jedem russischen Broker.
  • Den Brokerbericht für das Jahr zu jedem Konto, einschließlich des ausländischen.
  • Den Nachweis der im Ausland einbehaltenen Steuer – in einer Form, die die Steuerbehörde akzeptiert.
  • Belege für die Aufwendungen: Kaufpreis, Provisionen, an den Verkäufer gezahlte Stückzinsen.

Es ist nützlich abzugleichen, welche Zahlungen im Laufe des Jahres überhaupt im Portfolio eingegangen sind: Dividendenkalender und die nächsten Ausschüttungen – {{dividend_calendar|limit=5}}. Kapitalmaßnahmen – Umwandlungen, Splits, Umtauschaktionen – verändern ebenfalls den steuerlichen Wert eines Wertpapiers, dazu gibt es eine eigene Analyse. Die Begriffe aus dem Brokerbericht sind im Glossar erläutert, die Parameter der Emissionen in den Bereichen zu Anleihen und OFZ.

Häufige Fehler

Erklärt wird die Auszahlung von Geld statt des Saldos aus den Geschäften. Vergessen wird, dass auch ein Verlust ein Anlass zur Abgabe ist. Die Einkünfte werden in Fremdwährung berechnet und nicht getrennt zum Kurs am Tag der Einnahme und am Tag der Ausgabe in Rubel umgerechnet. In die Steuererklärung werden nur die gewinnbringenden Geschäfte übernommen, obwohl die Bemessungsgrundlage aus der Gesamtheit aller Geschäfte ermittelt wird.

Ein ehrlicher Vorbehalt

Konkrete Steuersätze, Schwellenwerte und Höchstbeträge der Abzüge sind hier bewusst nicht in Zahlen genannt: Sie ändern sich, und einsetzen soll sie die Datenbank der Plattform, nicht das Gedächtnis des Autors. Gleichen Sie vor der Abgabe alles mit der geltenden Fassung des Steuergesetzbuchs ab oder ziehen Sie einen Steuerberater hinzu – insbesondere bei ausländischen Einkünften, wo sich die Regeln am häufigsten geändert haben.

Quellen

  • https://www.consultant.ru/document/cons_doc_LAW_28165/
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Modell: claude-opus-5

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