Abzüge beim IIS-3: Erstattet wird gezahlte Steuer, nicht ein Teil der Einzahlung
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Automatisch erstellter Beitrag · Redaktion TradeAlmanacDer Entwurf wurde von einem Sprachmodell anhand der Daten der Plattform erstellt; ein Redakteur hat ihn nicht gelesen.
Der Abzug beim IIS-3 (individuelles Investmentkonto des dritten Typs) ist kein staatlicher Zuschuss zur Einzahlung. Er erstattet Steuer, die Sie bereits auf andere Einkünfte gezahlt haben, und stellt steuerfrei, was auf dem Konto selbst erwirtschaftet wurde. Artikel 219.2 des russischen Steuergesetzbuchs führt beide Mechanismen zugleich ein, und sie wirken zusammen, nicht wahlweise: Der Einzahlungsabzug wird auf einen Betrag von höchstens 400 000 ₽ pro Jahr berechnet, der Ertragsabzug stellt den Ertrag des Kontos bei der Schließung im Rahmen von 30 Mio. ₽ steuerfrei. Beide hängen an einer Bedingung – das Konto muss eine Mindestlaufzeit bestehen.
Konten des neuen Typs werden seit dem 1. Januar 2024 eröffnet; die bisherigen Typen, bei denen man zwischen Einzahlungsabzug und Ertragsabzug wählen musste, werden Neukunden seit diesem Datum nicht mehr eröffnet. Wie das Konto selbst aufgebaut ist – Laufzeit, zulässige Wertpapiere, Schutz bei Insolvenz des Intermediärs –, beschreibt unser Beitrag zur Funktionsweise des IIS des dritten Typs. Hier geht es nur um die steuerliche Arithmetik: woraus sich die Erstattung zusammensetzt, wodurch sie begrenzt ist und wann es nichts zu erstatten gibt.
Einzahlungsabzug: woher der erstattete Betrag stammt
Der Einzahlungsabzug mindert rückwirkend den Teil Ihrer Einkünfte, von dem bereits die NDFL – Einkommensteuer einbehalten wurde: Die Einkünfte werden gleichsam um den Einzahlungsbetrag kleiner, und die Steuer auf diese Differenz wird erstattet. Daraus ergeben sich Begrenzungen, die gleichzeitig gelten.
- Betragsgrenze. In die Berechnung geht die Einzahlung des Jahres im Rahmen von 400 000 ₽ ein. Eine Obergrenze für Einzahlungen auf das Konto selbst sieht das Gesetz nicht vor – man kann auch mehr einzahlen, doch der übersteigende Betrag erhöht die Erstattung nicht.
- Steuersatz. Die Steuer wird zu dem Satz erstattet, zu dem sie gezahlt wurde. Das ist der Satz Ihrer anderen Einkünfte, nicht die Rendite des Kontos und kein frei wählbarer Wert; er steht in der Bescheinigung über Einkünfte und einbehaltene Steuer.
- Gezahlte Steuer. Erstattet werden kann nur, was tatsächlich an den Staatshaushalt abgeführt wurde. Wurde für das Jahr weniger Steuer einbehalten, als die Multiplikation der Einzahlung mit dem Steuersatz ergibt, wird für dieses Jahr der einbehaltene Betrag erstattet.
Die Berechnung besteht deshalb aus einer Multiplikation und einem Vergleich: Die Einzahlung im Rahmen der Grenze wird mit dem Steuersatz multipliziert, das Resultat mit der für das Jahr gezahlten Steuer verglichen, und es gilt der kleinere der beiden Werte. Der IIS-3-Rechner bildet das Jahr für Jahr ab: Dort werden jährliche Einzahlung, Laufzeit, erwartete Rendite und Steuersatz auf das Gehalt eingegeben, und eine eigene Einstellung legt fest, ob die Erstattung als Geld ausgezahlt bleibt oder als nächste Einzahlung auf das Konto fließt. Der Rechner geht davon aus, dass die Steuer für die volle Erstattung ausreicht; ob das bei Ihnen zutrifft, weiß er nicht.
Wann es nichts oder fast nichts zu erstatten gibt
Aus der letzten Begrenzung folgt ein Fall, an den bei der Kontoeröffnung am seltensten gedacht wird: Den Einzahlungsabzug gibt es nur dort, wo Steuer gezahlt wurde. Eine Erstattung entfällt oder fällt geringer aus als erwartet, wenn
- die Person im Jahr der Einzahlung keine Einkünfte hatte, von denen NDFL einbehalten wurde;
- Einkünfte vorhanden waren, diese aber nicht der NDFL, sondern einer anderen Steuer unterliegen;
- Steuer einbehalten wurde, aber weniger als der rechnerische Betrag – dann entspricht die Erstattung dem einbehaltenen Betrag, und der Rest der Einzahlung bringt keinen Abzug.
Der Ertragsabzug hängt davon nicht ab: Er erstattet nichts Gezahltes, sondern stellt den Ertrag des Kontos selbst steuerfrei. Wer keine NDFL zahlt, behält mit dem Konto eine Vergünstigung statt beider, und das verändert den Vergleich mit einem gewöhnlichen Konto, von dem man das Geld an jedem beliebigen Tag abziehen kann – behandelt in unserer Gegenüberstellung von IIS und Brokerkonto. Im Rechner gibt es für diesen Fall die Option „Ich zahle keine NDFL – kein Einzahlungsabzug“: In der Berechnung bleibt dann nur die Steuerfreiheit des Ertrags.
Ob sich ein nicht genutzter Teil des Abzugs auf ein anderes Jahr übertragen lässt und welche Einkünfte genau in die Berechnung eingehen, behauptet dieser Text nicht: Die Antwort gibt die geltende Fassung von Artikel 219.2 des Steuergesetzbuchs, und an ihr ist es zu prüfen.
Ertragsabzug: was bei der Schließung steuerfrei wird
Der Ertragsabzug wird bei der Schließung eines Kontos angewendet, das die Mindestlaufzeit bestanden hat. Erträge aus Geschäften auf dem Konto im Rahmen von 30 Mio. ₽ sind steuerfrei. Auf den übersteigenden Betrag wird die Steuer zu den üblichen Sätzen für Kapitalerträge berechnet: 13 % im Rahmen von 2,4 Mio. ₽ der jährlichen Steuerbemessungsgrundlage und 15 % oberhalb dieser Schwelle.
Eine Sonderstellung haben Dividenden. Ein 2024 unterzeichnetes Gesetz erlaubt es, Dividenden aus dem IIS-3 auf ein separates Bankkonto zu erhalten; die Steuer darauf wird bei der Auszahlung einbehalten, und die Vergünstigung bei der Schließung erfasst sie nicht.
Die Steuer auf den Betrag oberhalb der Grenze berechnet – ebenso wie die Steuer auf einen Verkauf über ein gewöhnliches Konto – der Steuerrechner: Gewinn aus dem Geschäft abzüglich Gebühren und darauf die progressive Skala.
Die Laufzeit, ohne die keine der beiden Vergünstigungen gilt
Die Mindestlaufzeit hängt vom Jahr der Eröffnung ab: Für ein 2026 eröffnetes Konto beträgt sie 5 Jahre, ebenso wie für Verträge der Jahre 2024–2025. Bei später eröffneten Konten ist die Laufzeit länger und wächst mit jedem weiteren Eröffnungsjahr, bis sie die im Gesetz festgelegte Obergrenze erreicht. Das Eröffnungsjahr wird damit Teil der Steuerrechnung: Es bestimmt, wie viele Jahre das Geld nicht verfügbar ist, ohne dass die Vergünstigungen verloren gehen.
Eine Schließung vor Ablauf der Frist hebt beide Vergünstigungen auf, und die für frühere Jahre bereits erhaltenen Einzahlungsabzüge müssen samt Verzugszinsen an den Staatshaushalt zurückgezahlt werden. Teilentnahmen ohne Schließung des Kontos gibt es nicht; eine Ausnahme macht das Gesetz für die Bezahlung kostspieliger medizinischer Behandlungen nach einer Liste, die die russische Regierung festlegt. Was ein solcher Ausstieg kostet, ist in unserer Analyse der vorzeitigen IIS-Schließung durchgerechnet.
Die Laufzeit wird nicht unterbrochen, wenn das Konto zu einem anderen Broker oder einer anderen Verwaltungsgesellschaft übertragen wird, und bei der Umwandlung eines Kontos alten Typs wird die bisherige Laufzeit in den vom Gesetz gesetzten Grenzen angerechnet – das Verfahren beschreibt unser Beitrag zur Eröffnung und Übertragung eines IIS-3. Gleichzeitig kann man drei Konten besitzen; wie sich die jährliche Abzugsgrenze und die Freigrenze auf mehrere Verträge verteilen, ist anhand der geltenden Fassung desselben Artikels zu prüfen.
Unter welchen Bedingungen diese Rechnung nicht mehr stimmt
- Die Rechtslage ändert sich. Grenzbetrag, Freigrenze und Laufzeit sind in diesem Text nach dem Stand seiner Erstellung angegeben. Die Regeln setzt das Steuergesetzbuch, und bis zur Schließung eines heute eröffneten Kontos können sie sich ändern.
- Ihre Einkünfte ändern sich. Der Einzahlungsabzug hängt von einem Umstand ab, der mit dem Konto nichts zu tun hat – von der Steuer auf andere Einkünfte. Ein Jahr ohne NDFL lässt die Einzahlung dieses Jahres ohne Steuer, aus der sie erstattet werden könnte; ob der Abzug auf ein anderes Jahr übertragen wird – siehe den Vorbehalt oben.
- Das Konto wird mit Verlust geschlossen. Dann gibt es nichts steuerfrei zu stellen: Der Ertragsabzug fügt einem negativen Saldo nichts hinzu. Keine der beiden Vergünstigungen schützt vor einem Kursrückgang der Wertpapiere.
- Die Erstattung kommt später als die Einzahlung. Im Modell des Rechners geht der Abzug für ein Jahr im Folgejahr ein, der für das letzte Jahr erst nach der Schließung des Kontos. Das ist eine Annahme der Berechnung; die tatsächlichen Fristen bestimmt das Verfahren der Steuerbehörde.
Wie der Abzug konkret beantragt wird – über die Steuererklärung oder auf anderem Weg –, beschreibt dieser Beitrag nicht: Das Verfahren ergibt sich aus den Vorschriften der Steuerbehörde und dem Vertrag mit dem Intermediär, und zu prüfen ist die jeweils geltende Fassung. Einen Gesamtüberblick über die Besteuerung von Wertpapiergeschäften bietet der Beitrag „NDFL für Anleger“.
Eine Frage, die der Abzug dem Kontoinhaber nicht abnimmt: Werden Sie in jedem der Jahre, für die das Geld gebunden ist, NDFL zahlen, und sind Sie bereit, es über die gesamte Laufzeit nicht anzutasten?
Der Entwurf wurde von einem Sprachmodell anhand der Daten der Plattform erstellt; ein Redakteur hat ihn nicht gelesen.
Modell: claude-opus-5-5
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