Digitale Währung nach russischem Recht: ein Vermögensgegenstand, mit dem man nicht bezahlen darf
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Automatisch erstellter Beitrag · Redaktion TradeAlmanacDer Entwurf wurde von einem Sprachmodell anhand der Daten der Plattform erstellt; ein Redakteur hat ihn nicht gelesen.
Inhalt · 7
- Eine Sache unter zwei Namen
- Vermögensgegenstand: was daraus folgt und was nicht
- Zahlungsverbot: Gegenstand des Geschäfts, aber kein Zahlungsweg
- Was das Gesetz Nr. 282-FZ dem bisherigen hinzugefügt hat
- Der Wechsel der Gesetze nach Daten
- Was unser Coin-Bereich enthält und was nicht
- Wann das Gesagte nicht mehr stimmt
Kryptowährung heißt im russischen Recht digitale Währung und gilt als Vermögensgegenstand. Man darf sie besitzen, kaufen und verkaufen, doch mit ihr für Waren, Arbeiten und Dienstleistungen zu bezahlen, ist in Russland verboten. Seit dem 1. September 2026 sind diese Regeln im russischen Föderalen Gesetz vom 4. August 2026 Nr. 282-FZ „Über digitale Währungen und digitale Rechte“ festgeschrieben, das das Föderale Gesetz vom 31. Juli 2020 Nr. 259-FZ schrittweise ablöst.
Hier geht es nur um den Status: was digitale Währung nach dem Gesetz ist, wo das Verbot verläuft und was das neue Gesetz dem bisherigen hinzugefügt hat. Der Ablauf des Kaufs selbst – über wen und zu welchen Bedingungen – wird im Beitrag darüber, wie man Kryptowährung in Russland legal kauft, beschrieben. Kurse enthält der Text nicht: Sie ändern sich ununterbrochen und stehen im Coin-Bereich.
Eine Sache unter zwei Namen
„Kryptowährung“ ist ein Wort der Umgangssprache. Das Gesetz heißt „Über digitale Währungen und digitale Rechte“, und wenn es um Rechtsnormen geht, ist sein Begriff genauer: digitale Währung. Dasselbe Wort steht auch im Titel des bisherigen Gesetzes Nr. 259-FZ – neben den digitalen Finanzaktiva.
Im Titel des neuen Gesetzes stehen zwei Gegenstände, und man verwechselt sie leicht. Ein digitales Recht, zu dem die digitalen Finanzaktiva gehören, ist eine Forderung gegen eine bestimmte Person: Jemand hat das Aktivum ausgegeben und ist daraus verpflichtet. Bei digitaler Währung gibt es keinen Verpflichteten: Eine Forderung kann man an niemanden richten, während bei digitalen Finanzaktiva der Emittent einsteht. Auf diesem Unterschied beruht alles Übrige – die Normen, der Zugang, die Steuer. Ausführlich wird er im Beitrag über den Unterschied zwischen digitaler Währung und digitalen Finanzaktiva behandelt.
Vermögensgegenstand: was daraus folgt und was nicht
Die Anerkennung als Vermögensgegenstand macht digitale Währung zum Gegenstand eines Rechtsgeschäfts. Sie hat einen Eigentümer, man kann sie verkaufen, der Verkauf bringt Einkünfte, und auf die Einkünfte wird Steuer gezahlt. Den steuerlichen Teil regelt das Föderale Gesetz vom 29. November 2024 Nr. 418-FZ: Einkünfte aus dem Verkauf digitaler Währung unterliegen der NDFL – Einkommensteuer, die Anschaffungskosten mindern bei belegtem Nachweis die Bemessungsgrundlage, und Mehrwertsteuer fällt auf solche Geschäfte nicht an. Steuersätze und Berechnung sind Thema des Beitrags über die Steuer beim Verkauf von Kryptowährung.
Aus dem Status als Vermögensgegenstand folgt nicht, dass digitale Währung eine Deckung hätte. Das Gesetz beschreibt, was man mit ihr tun darf, und verspricht nicht, was sie wert sein wird: Ihr Kurs ist durch nichts gedeckt und nicht garantiert, eine Einlagensicherung gibt es für sie nicht. Woraus sich außer dem Kurs mögliche Verluste noch ergeben, behandelt der Beitrag über die Risiken beim Kauf von Kryptowährung.
Was dieser Status für die Erbfolge, die Aufteilung des Vermögens oder die Vollstreckung wegen Schulden bedeutet, behauptet dieser Beitrag nicht. Solche Fragen klärt man durch Lektüre der geltenden Normen, nicht durch einen Schluss aus dem einen Wort „Vermögensgegenstand“.
Zahlungsverbot: Gegenstand des Geschäfts, aber kein Zahlungsweg
Digitale Währung in Russland als Zahlungsmittel oder als Gegenleistung für Waren, Arbeiten und Dienstleistungen zu verwenden, ist verboten. Das Verbot galt schon unter dem Gesetz Nr. 259-FZ und wurde vom Gesetz Nr. 282-FZ beibehalten: Das neue Gesetz hat den Handel neu geordnet, diese Norm aber stehen lassen.
Die Formulierung ist weiter, als es scheint. „Zahlungsmittel“ meint die Bezahlung mit Coins statt mit Geld. „Gegenleistung“ meint die Übertragung von Coins im Tausch gegen eine Ware, eine erbrachte Arbeit oder eine Dienstleistung, selbst wenn das nicht Bezahlung genannt wird.
Die Grenze verläuft entlang der Rolle, die digitale Währung im Geschäft spielt. Wird sie gekauft oder verkauft, ist sie selbst Gegenstand des Geschäfts – eben jener Vermögensgegenstand –, und das Zahlungsverbot betrifft ein solches Geschäft nicht. Wird mit ihr für eine Ware, eine Arbeit oder eine Dienstleistung bezahlt, wird sie zum Zahlungsweg, und das ist verboten. Daraus folgt praktisch: Um das Angelegte für Waren und Dienstleistungen auszugeben, verkauft man die digitale Währung zuerst, und gerade der Verkauf ist das Ereignis, an das die Steuer anknüpft.
Welche Haftung ein Verstoß gegen das Verbot nach sich zieht und wie es auf Zahlungen an Verkäufer außerhalb Russlands angewendet wird, behauptet dieser Beitrag nicht: Das muss man in der geltenden Fassung des Gesetzes nachlesen.
Was das Gesetz Nr. 282-FZ dem bisherigen hinzugefügt hat
Das bisherige Gesetz beschrieb digitale Währung mit zwei Aussagen: Besitzen ist erlaubt, Bezahlen nicht. Das neue beantwortet die Frage, die zwischen beiden steht – wie und über wen Geschäfte abgeschlossen werden.
Marktteilnehmer. Das Gesetz führt Kategorien lizenzierter Intermediäre ein, die es Organisatoren des Handels nennt: Börsen für digitale Währungen, Broker, Vermögensverwalter, Verwahrstellen, Tauschdienste. Ihr Register führt die Bank von Russland. Die Anforderungen an jede Kategorie bestimmen das Gesetz selbst und die Rechtsakte der Zentralbank.
Geschäfte von Gebietsansässigen – über diese Intermediäre. Die Pflicht, Geschäfte ausschließlich über sie abzuschließen, tritt später in Kraft als die Grundnormen: laut Gesetz ab dem 1. Juli 2027.
Der Zugang hängt vom Anlegerstatus ab. Ein nicht qualifizierter Anleger wird nach einem Eignungstest zugelassen und nur zu einer begrenzten Liste der am regesten gehandelten digitalen Währungen; Liste und Kriterien legt die Bank von Russland fest. Nach dem am 11. August 2026 veröffentlichten Entwurf einer Weisung der Bank von Russland sind solche Käufe auf 300 000 ₽ pro Jahr bei einem Intermediär begrenzt. Das ist ein Entwurf, und die geltende Fassung ist abzugleichen. Für einen qualifizierten Anleger gibt es keine solche Grenze. Wie Test, Liste und Grenze funktionieren, behandelt der Beitrag über den Kauf von Kryptowährung durch nicht qualifizierte Anleger.
Der Wechsel der Gesetze nach Daten
Das Gesetz Nr. 282-FZ hat das bisherige nicht an einem Tag aufgehoben: Es löst es schrittweise ab. Die bekannten Daten sind:
- 21. Juli 2026 – das Gesetz wird von der Staatsduma verabschiedet;
- 4. August 2026 – Datum des Gesetzes Nr. 282-FZ selbst;
- 11. August 2026 – der Entwurf einer Weisung der Bank von Russland mit der Grenze für nicht qualifizierte Anleger wird veröffentlicht;
- 1. September 2026 – das Gesetz gilt, die Grundnormen sind in Kraft getreten;
- 1. Juli 2027 – für Gebietsansässige tritt die Pflicht in Kraft, Geschäfte nur über lizenzierte Intermediäre abzuschließen.
Der Zeitraum zwischen den beiden letzten Daten ist die Übergangsfrist für die Pflicht zur Nutzung von Intermediären. Welche Bestimmungen des Gesetzes Nr. 259-FZ bis zu welchem Tag weiter angewendet werden, lässt sich aus einer Nacherzählung nicht bestimmen: Man braucht die geltende Fassung beider Gesetze. Dasselbe gilt für ein Geschäft, das innerhalb der Übergangsfrist abgeschlossen wird. Die Pflicht zur Nutzung von Intermediären ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht in Kraft, doch daraus folgt nicht, dass die übrigen Normen zu einem solchen Geschäft schweigen.
Im Glossar hat diese Lage einen Namen – regulatorisches Risiko: Die Bedingungen ändern sich nicht wegen des Marktes, sondern weil das nächste Datum im Gesetz erreicht ist.
Was unser Coin-Bereich enthält und was nicht
Im Coin-Bereich finden Sie Kurse, Marktkapitalisierung und Kursverlauf – zum Beispiel auf der Bitcoin-Seite. Der Bereich dient der Information: Geschäfte werden über die Website nicht abgeschlossen.
Die Liste der digitalen Währungen, die nicht qualifizierten Anlegern zugänglich sind, legt die Bank von Russland nach eigenen Kriterien fest. Unser Ranking misst etwas anderes, und was genau, erklärt der Beitrag „Die größten Kryptowährungen nach Marktkapitalisierung“. Dass ein Coin im Bereich erscheint, und sein Platz im Ranking sagen nichts darüber, ob er auf der Liste der Zentralbank steht.
Wann das Gesagte nicht mehr stimmt
Die Normen wurden am 6. Oktober 2026 abgeglichen, und dieser Abgleich hat eine kurze Haltbarkeit.
Die Grenze für nicht qualifizierte Anleger stammt aus dem Entwurf einer Weisung. Das verabschiedete Dokument kann sowohl in der Höhe als auch in den Bedingungen abweichen; deshalb stehen neben dem Wert seine Quelle und das Datum des Abgleichs.
Der Übergang vom Gesetz Nr. 259-FZ verläuft in Etappen. Am Tag der Lektüre kann bereits eine andere Fassung gelten, und nach dem 1. Juli 2027 ändert sich das Verfahren, nach dem Gebietsansässige Geschäfte abschließen, selbst.
Der Beitrag beschreibt die Lage eines gebietsansässigen Bürgers. Die Regeln für Unternehmen, für das Mining digitaler Währung und für Nichtgebietsansässige werden hier nicht behandelt. In welcher Bedeutung das Gesetz das Wort „Gebietsansässiger“ verwendet, muss man im Gesetz selbst nachlesen.
Wer den Namen einer Handelsplattform sucht, findet ihn hier nicht: Intermediäre nennen und vergleichen wir nicht.
Es bleiben Fragen, die nur der Leser selbst beantworten kann: in welchem Status – als qualifizierter oder nicht qualifizierter Anleger – er an das Geschäft herangeht und welche Fassung der Normen an dem Tag gilt, an dem er es abschließt.
Der Entwurf wurde von einem Sprachmodell anhand der Daten der Plattform erstellt; ein Redakteur hat ihn nicht gelesen.
Modell: claude-opus-5-5
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