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Kryptowährung ohne Status als qualifizierter Anleger: Test, geschlossene Liste und Jahresgrenze

· 7 Min. · für Einsteiger

Automatisch erstellter Beitrag · Redaktion TradeAlmanacDer Entwurf wurde von einem Sprachmodell anhand der Daten der Plattform erstellt; ein Redakteur hat ihn nicht gelesen.

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Kryptowährung ohne Status als qualifizierter Anleger: Test, geschlossene Liste und Jahresgrenze — Marktinfrastruktur

Ein nicht qualifizierter Anleger kann Digitalwährung kaufen, aber nicht jede und nicht in beliebiger Höhe. Der Zugang öffnet sich erst nach einem Test, erstreckt sich auf eine begrenzte Liste der liquidesten Digitalwährungen und stößt an eine Jahresgrenze bei einem Intermediär, deren Höhe bisher nur aus dem Entwurf einer Anweisung der Bank von Russland vom 11. August 2026 bekannt ist. Grundlage ist das russische Bundesgesetz Nr. 282-FZ vom 4. August 2026 „Über Digitalwährungen und digitale Rechte“, das seit dem 1. September 2026 gilt. Ein qualifizierter Anleger kauft ohne eine solche Grenze.

Die allgemeine Ordnung – über wen ein Gebietsansässiger Geschäfte abschließt und was verboten bleibt – erläutert der Beitrag zum legalen Kauf von Kryptowährung in Russland. Hier geht es nur darum, was vom Status des Käufers abhängt. Wir nennen keinen einzigen Intermediär, auch nicht als Beispiel: Das Register der lizenzierten Teilnehmer führt die Bank von Russland, und aktuell ist es nur bei der Aufsicht.

Woher die Unterscheidung nach Status kommt

Das Gesetz Nr. 282-FZ wurde am 21. Juli 2026 von der Staatsduma verabschiedet. Es erkennt Digitalwährung als Vermögen an und lenkt die Geschäfte Gebietsansässiger über lizenzierte Intermediäre: Börsen für Digitalwährungen, Broker, Vermögensverwalter, Verwahrstellen und Tauschdienste. Die Bedingungen für den Käufer hängen davon ab, welcher Kategorie er angehört: nicht qualifizierter Anleger oder qualifizierter.

Was der Status als Vermögen bedeutet und worin sich das neue Gesetz vom bisherigen – dem Bundesgesetz Nr. 259-FZ vom 31. Juli 2020 – unterscheidet, behandelt der Beitrag zum Rechtsstatus von Kryptowährung.

Der Test öffnet den Zugang, sichert aber nichts ab

Die erste Bedingung ist ein Test: Der Zugang eines nicht qualifizierten Anlegers öffnet sich erst danach. Was dieses Verfahren allgemein ist, beschreibt das Glossar: Anlegertest.

Wie der Test speziell für Digitalwährung aufgebaut ist, beschreiben die von uns geprüften Normen nicht. Wer ihn durchführt, aus welchen Fragen er besteht, ob man ihn wiederholen kann und ob das Ergebnis zu einem anderen Intermediär mitgenommen wird – all das bestimmen ein Rechtsakt der Aufsicht und die Regeln des jeweiligen Intermediärs. Lesen sollten Sie diese in der geltenden Fassung.

Klar ist dagegen, was der Test nicht leistet. Er begrenzt keinen Verlust und bestätigt nicht, dass der Kauf für eine bestimmte Person angemessen ist. Ein bestandener Test bedeutet nur, dass der Zugang offen ist; die Entscheidung und ihre Folgen bleiben beim Käufer.

Die Liste legt die Aufsicht fest, nicht ein Ranking nach Marktkapitalisierung

Nicht qualifizierten Anlegern steht nicht der ganze Markt offen, sondern eine begrenzte Liste der liquidesten Digitalwährungen. Sowohl die Liste selbst als auch die Auswahlkriterien bestimmt die Bank von Russland. Daraus folgt einiges.

Die Liste ist beweglich. Die Kriterien liegen bei der Aufsicht, also kann sich die Zusammensetzung durch deren Entscheidung ändern. Eine Münze, die am Kauftag zugänglich ist, muss es später nicht bleiben. Was mit einer bereits gekauften Münze geschieht, wenn sie aus der Liste fällt, sagen die geprüften Normen nicht.

Die Liste ist kein Ranking. In unserem Bereich Kryptowährungen finden Sie Kurse, Marktkapitalisierung und Historie, und der Beitrag über die größten Kryptowährungen erläutert, was ein solches Ranking eigentlich misst. Doch ein hoher Platz darin ist keine Zulassung. Größe nach Marktkapitalisierung und Liquidität nach den Kriterien der Aufsicht sind verschiedene Merkmale, und sie müssen nicht übereinstimmen.

Die Liste der Bank von Russland gibt es in unserem Bereich nicht. Der Bereich dient nur der Information: Geschäfte werden darüber nicht abgeschlossen, und einen Vermerk „für nicht qualifizierte Anleger zugänglich“ tragen die Münzen dort nicht. Die Zulassung einer bestimmten Münze prüfen Sie anhand des Rechtsakts der Aufsicht und beim Intermediär.

Jahresgrenze: ein Wert aus dem Entwurf und die Zählung bei einem Intermediär

Die Käufe eines nicht qualifizierten Anlegers sind auf 300 000 ₽ pro Jahr bei einem Intermediär begrenzt. Dieser Wert stammt aus dem am 11. August 2026 veröffentlichten Entwurf einer Anweisung der Bank von Russland, nicht aus einem in Kraft getretenen Rechtsakt. Der Entwurf kann in anderer Fassung angenommen werden, deshalb sollten Sie den geltenden Wert am Kauftag bei der Aufsicht abgleichen.

In der Formulierung zählt jedes Wort.

  • „Pro Jahr“. Die Grenze gilt jährlich. Ob sie sich nach dem Verkauf des Gekauften wieder auffüllt, sagen die geprüften Normen nicht. Für digitale Finanzaktiva mit variablem Ertrag ist eine solche Wiederauffüllung in der Anweisung der Bank von Russland Nr. 7176-U vom 23. September 2025 ausdrücklich vorgesehen, doch es gibt keine Grundlage, diese Regel per Analogie auf Digitalwährung zu übertragen. Worin sich diese Zugangsregime unterscheiden, zeigt der Beitrag zu Digitalwährung und digitalen Finanzaktiva.
  • „Bei einem Intermediär“. Die Grenze ist an den Intermediär gebunden. Wie Käufe bei mehreren Intermediären berücksichtigt werden, bestimmt die geltende Fassung der Anweisung; aus dem Text des Entwurfs einen Gesamtwert abzuleiten, wäre verfrüht.
  • „Käufe“. Es geht um eine Grenze für Käufe. Wie genau der Intermediär sie zählt, ist ebenfalls Gegenstand der Anweisung und des Vertrags mit ihm.

Was der Status als qualifizierter Anleger hinzufügt

Ein qualifizierter Anleger kauft Digitalwährung ohne eine solche Jahresgrenze. Das ist der einzige Unterschied, den wir hier behaupten. Ob Test und Liste auch für ihn gelten, wollen wir nicht behaupten: In den geprüften Normen steht das nicht, und die Antwort ist in der geltenden Fassung des Gesetzes und der Anweisung zu suchen.

Am Wertpapiermarkt liegt die Vermögensschwelle für qualifizierte Anleger bei 24 Mio. ₽; ob es sich bei Geschäften mit Digitalwährung um denselben Status und dieselben Bedingungen handelt, ist anhand des Gesetzes Nr. 282-FZ zu prüfen. Was dieser Status über Digitalwährung hinaus eröffnet und was er kostet, erläutert der Beitrag zum Status des qualifizierten Anlegers.

Der Status hebt die Betragsgrenze auf, ändert aber nicht die Natur des Vermögenswerts. Der Kurs einer Digitalwährung ist durch nichts gedeckt und nicht garantiert, ein Sicherungssystem gibt es dafür nicht – und das gilt für Käufer jeder Kategorie. Die aufgehobene Grenze bedeutet nur, dass die Höhe eines möglichen Verlusts von der Aufsicht nicht mehr begrenzt wird. Was nach dem Kauf schiefgehen kann, fasst der Beitrag zu den Risiken beim Kauf von Kryptowährung zusammen.

Was weder Test noch Status ändern

Zahlungsverbot. Digitalwährung in Russland als Zahlungsmittel oder als Gegenleistung für Waren, Arbeiten und Dienstleistungen zu verwenden, ist verboten. Das Gesetz Nr. 282-FZ hat dieses Verbot beibehalten, und der Status des Anlegers hat darauf keinen Einfluss.

Steuer. Nach dem Bundesgesetz Nr. 418-FZ vom 29. November 2024 unterliegen Erträge aus dem Verkauf von Digitalwährung der NDFL (Einkommensteuer). Die Anschaffungskosten mindern die Steuerbemessungsgrundlage, wenn sie belegt sind. Die Steuererklärung reichen Sie selbst ein, wenn der Intermediär als Steueragent die Steuer nicht einbehalten hat. Steuersätze und Berechnungsweise erläutert der Beitrag zur Steuer auf den Verkauf von Kryptowährung.

Übergangszeit: Das Gesetz gilt, die Regeln sind noch unvollständig

Die Normen des Gesetzes sind nicht gleichzeitig wirksam geworden. Die Pflicht für Gebietsansässige, Geschäfte nur über lizenzierte Intermediäre abzuschließen, tritt später in Kraft als die Grundnormen – laut Gesetz ab dem 1. Juli 2027. Die Grenze wird laut Entwurf bei einem Intermediär gezählt, und ihre Höhe existiert nur im Entwurf. Wie Test, Liste und Grenze auf ein Geschäft angewendet werden, das vor diesem Datum nicht über einen lizenzierten Intermediär abgeschlossen wurde, sagen die geprüften Normen nicht.

Die Frage „Was steht mir jetzt offen?“ beantwortet daher nicht dieser Text, sondern die geltende Fassung der Rechtsakte und das Register der Bank von Russland am Tag des Geschäfts.

Wann das Gesagte nicht mehr stimmt und für wen dieser Zugang nicht geeignet ist

Die Normen in diesem Beitrag wurden zum Stand 6. Oktober 2026 geprüft. Das Gesagte veraltet in mehreren Fällen:

  • die Bank von Russland nimmt die Anweisung in einer vom Entwurf abweichenden Fassung an – dann ändert sich die Höhe der Grenze oder die Art ihrer Zählung;
  • die Aufsicht überarbeitet die Liste oder die Auswahlkriterien – dann ändert sich der Kreis der zugänglichen Digitalwährungen;
  • der Status einer Person ändert sich – dann gilt die Jahresgrenze für sie nicht mehr;
  • die Übergangszeit endet – dann wird die Pflicht, Geschäfte über lizenzierte Intermediäre abzuschließen, für Gebietsansässige verbindlich.

Der beschriebene Zugang eignet sich nicht für alle, die einen Schutz des eingesetzten Betrags brauchen: Den gibt es weder im Gesetz noch im Status noch im Test. Er eignet sich auch nicht für alle, die mit Digitalwährung bezahlen wollten – das ist verboten. Und nicht für alle, die nicht bereit sind, die Belege über die Anschaffungskosten aufzubewahren: Ohne sie verringert sich die Steuerbemessungsgrundlage nicht.

Bleibt eine Frage, die das Gesetz dem Käufer nicht abnimmt: Welchen Anteil des Geldes darf man in einem Vermögenswert halten, dessen Kurs durch nichts gedeckt ist? Die Jahresgrenze deckelt den Betrag nach oben, sagt aber nicht, welcher Betrag angemessen ist.

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Der Entwurf wurde von einem Sprachmodell anhand der Daten der Plattform erstellt; ein Redakteur hat ihn nicht gelesen.

Modell: claude-opus-5-5

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